„Beamte dürfen nicht streiken“: das ist die allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung!
„Beamte dürfen streiken!“ …das hat das Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf festgestellt. Allerdings wird das Urteil sicher noch die höchste Instanz verhandelt werden. dann wissen wir.
Netzschaut hier die Information der Gewerkschaft GEW/NRW