Zunächst keine Einschränkung des Streikrechts! Auch der DGB atmet auf!
Die GDL darf nun doch im Güter und Fernverkehr streiken. Da atmen selbst die DGB-Gewerkschaften auf, die doch sehr kritisch den GDL-Alleingang betrachten.
„Der DGB begrüßt, dass das Sächsische Landesarbeitsgericht sich verfassungskonform entschieden hat und das gewerkschaftliche Streikrecht nicht einschränkt“, erklärte DGB-Chef Michael Sommer.
Bis zum nächsten Instanz atmen alle Arbeitnehmervereinigungen auf. Noch kann das BAG oder das Bundesverfassungsgericht der Bahn noch recht geben. Es bleibt also angespannt.
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Dazu eine Pressemitteilung von:
attac Deutschland
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