Netzschau zum Urteil des BVerfg:
Nach Ansicht des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe ist die Berechnung der Regelsätze beim ALG II und beim Sozialgeld (für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) verfassungswidrig. Das berichtet das Informationsportal sozialleistungen.ifo
Titel: Bundesverfassungsgericht Urteil: Hartz IV Regelsatz ist verfassungswidrig berechnet
Was sagen die Kläger? Da haben wir einen Hinweis aus unserer Community gefunden
Nach diesem Urteil ist Kampf angesagt:
„Nun müssen wir für unsere Rechte kämpfen. Denn die Regierung wird auf Teufel komm raus alle Lücken suchen, die sie finden kann um nach Möglichkeit alle Zahlung zu vermeiden.“ sagt blog.de Userin Madame Cherie
Das Urteil:
Abschließend dann die Pressemitteilung No 4/2010 vom 09.02.2010 des Bundesverfassungsgerichtes
Urteil vom 9. Februar 2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09