Auch Arbeitslose müssen beim Arztbesuch zehn Euro Praxisgebühr entrichten. Demnächst werden diese Kosten aber im Hartz-IV-Regelsatz enthalten sein. Auch die Kosten für das Internet sollen inklusive sein.
Das gab nun das Bundesarbeitsministerium an. Am 27. September wird die genaue Höhe des neuen Arbeitslosengeld-II-Satzes bekannt gegeben. Dabei werden die Leistungen offenbar aber nicht höher ausfallen als bisher. Der Grund: Die Berechnungsgrundlagen für Alkohol und Zigaretten werden zukünftig wohl aus dem Satz heraus fallen.
Soweit ein Kurzbericht bei heilpraxisnet.de, wo auch andere Artikel zum Thema verständlich aufgebaut sind.
Und wer veräppelt hier wen?, fragt nun unsere Netzwerkpartner Brano Wagner. hier weiterlesen
Waaah das versteh ich jetzt nicht? Kriegt man eine Grundpauschale für Tabak und Alkohol bei Harz IV? Also quasi „50“ mehr dafür? Bzw wird das jetzt so gesagt?
Oder heißt es jetzt, das man Tabak und Alkohol hätte absetzten können??
Etwas kompliziert
Ja sehr trickreich. Das ist so mein Eindruck. Das zuständige Ministerium will wohl auf ein Nullsummenspiel hinaus. mit entsprechenden Rechentrick. Mal sehen was sie uns am Montag wieder so präsentieren.
Was Gutes habe ich von den Kriminellen eh nicht erwartet. Aber leider müssen wir bis Montag abwarten, um zu sehen, was sie für ein Schmierentheater veranstaltet haben.
Da werden sich viele Betroffene erneut auf einen langen Klageweg begeben bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Es wird auf jeden Fall ein spannender Montag werden. Wir sind alle auf eine große Frustüberraschung eingestellt und auf den Ärger der dann garantiert kommen wird ebenfalls.
LG Hoelderlin