Ergänzung zum Beitrag: NRW Verfassungsgericht schrängt politische Handlungsspielräume stark ein
weitere Reaktionen zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen zum Nachtragshaushalt 2010
SPD Landtagsfraktion: Rohmer: „Wir werden das Urteil genau prüfen „
Grüne landtagsfragtion: Priggen: „Urteil schafft Klarheit und hohe Hürden“
FDP NRW: Landesregierung muss finanzpolitischen Kurs korrigieren
Linke NRW: „Es ist ein schlechter Tag für das Land. Das VGH-Urteil spielt den Neoliberalen aller Couleur,die einen schwachen Staat sowie Sozialabbau und Privatisierung wollen, in die Hände.“ link
CDU Landtagsfraktion : Laumann: „Die präventive Finanzpolitik von Frau Kraft ist mit der Verfassung des Landes NRW nicht vereinbar“
Wolfgang Lieb von den NachDenkSeiten kommentiert dieses Urteil wie folgt:
„Iudex non calculat oder Richter können nicht rechnen, so wird scherzhaft ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht übersetzt. Dieser Satz gilt offenbar auch noch nach 2000 Jahren. Diesen Schluss muss man ziehen, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW in Münster liest, mit dem der Nachtragshaushalt des Landes für das zurückliegende Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt wird.
Hier wird die Propaganda der Bundesregierung, dass wir uns schon wieder in einem Aufschwung befinden, zur Entscheidungsgrundlage gemacht und die herrschende einzelwirtschaftliche Perspektive beim Umgang mit Staatsschulden zum Verfassungsprinzip erhoben.“ ganzer Artikel lesen
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